Firmensitz, Geschäftsanschrift, Betriebsstätte: der Unterschied
Der Firmensitz ist der Ort, den der Gesellschaftsvertrag nennt, zum Beispiel Hamburg. Die Geschäftsanschrift ist die genaue Adresse mit Straße und Hausnummer, an die Post geht und die im Handelsregister steht. Die Betriebsstätte ist jeder Ort, an dem Du Dein Geschäft tatsächlich betreibst.
Die drei Begriffe
Bei GmbH und UG ein Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag festlegt. Er bestimmt unter anderem, welches Registergericht zuständig ist. In Hamburg ist das das Amtsgericht Hamburg.
Die konkrete inländische Adresse, die im Handelsregister eingetragen wird. Dorthin werden Briefe und offizielle Schreiben zugestellt. Sie muss nicht die Betriebsstätte sein, aber Post muss dort sicher ankommen.
Jede feste Einrichtung, in der Du Dein Unternehmen betreibst, etwa ein Büro oder Arbeitsplatz. Sie spielt vor allem steuerlich eine Rolle, zum Beispiel für die Gewerbesteuer.
Ein Beispiel
Eine UG hat laut Gesellschaftsvertrag ihren Sitz in Hamburg. Als Geschäftsanschrift trägt sie die Stresemannstraße 84–86, 22769 Hamburg ins Handelsregister ein. Gearbeitet wird an einem festen Schreibtisch im Gründer Hub. Damit liegen Sitz, Anschrift und Betriebsstätte am selben Ort, was die Sache einfach macht.
Welche Adresse kommt wohin?
- Handelsregister: Sitz und Geschäftsanschrift
- Impressum: die Anschrift, unter der Du niedergelassen bist, also eine ladungsfähige Anschrift
- Gewerbeanmeldung: die Betriebsstätte
- Rechnungen: Deine vollständige Anschrift
Häufige Fragen
Muss die Geschäftsanschrift am Firmensitz liegen?
In der Praxis liegt sie meist im selben Ort. Lass Dich im Zweifel von Notar oder Steuerberater beraten, bevor Du etwas einträgst.
Ändert sich der Firmensitz, wenn ich nur umziehe?
Innerhalb derselben Stadt ändert sich meist nur die Geschäftsanschrift. Ziehst Du in eine andere Stadt, ist das eine Sitzverlegung. Mehr dazu im Ratgeber Firmensitz nach Hamburg verlegen.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.