Kleinunternehmerregelung 2026: Grenzen, Vor- und Nachteile
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG stellst Du keine Umsatzsteuer in Rechnung. Seit 2025 gilt: höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr. Wer im laufenden Jahr über 100.000 € kommt, verliert den Status ab genau diesem Umsatz.
Die Grenzen
Beide Grenzen müssen gleichzeitig eingehalten werden. Bis Ende 2024 lagen sie bei 22.000 € und 50.000 €. Für das Gründungsjahr gelten eigene Regeln, die Du mit Deinem Steuerberater oder dem Finanzamt klären solltest.
Lohnt sich das für Dich?
- Deine Kunden Privatleute sind
- Du wenig Ausgaben mit Umsatzsteuer hast
- Du Buchhaltung einfach halten willst
- Du hauptsächlich an Firmen verkaufst
- Du am Anfang viel investierst und Vorsteuer ziehen willst
- Du schnell über 25.000 € kommst
Was auf Deine Rechnungen gehört
- Keine Umsatzsteuer ausweisen. Wer sie trotzdem ausweist, schuldet sie dem Finanzamt.
- Einen Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG.
- Alle übrigen Pflichtangaben wie Name, Anschrift, Steuernummer und Rechnungsnummer.
Für die Anschrift auf der Rechnung kannst Du auch eine Geschäftsadresse nutzen, wenn Deine Wohnadresse nicht auf jedem Beleg stehen soll.
E-Rechnungen
Seit 2025 müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür in der Regel aus.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grenze für Kleinunternehmer 2026?
25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.
Kann ich später auf die Regelung verzichten?
Ja. Dann bist Du allerdings für mehrere Jahre daran gebunden. Sprich das vorher mit Deinem Steuerberater ab.
Muss ich trotzdem eine Steuererklärung machen?
Ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Einkommensteuer.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung.