Firmensitz nach Hamburg verlegen: so läuft es ab
Bei einer GmbH oder UG beschließen die Gesellschafter die Sitzverlegung als Änderung des Gesellschaftsvertrags, der Notar beurkundet das und meldet es beim bisherigen Registergericht an. Wirksam wird die Verlegung mit der Eintragung in Hamburg. Einzelunternehmer melden ihr Gewerbe in der alten Gemeinde ab und in Hamburg neu an.
GmbH und UG: der Ablauf
- Neue Geschäftsanschrift in Hamburg festlegen.
- Gesellschafterbeschluss zur Änderung des Sitzes im Gesellschaftsvertrag, notariell beurkundet.
- Der Notar meldet die Änderung beim bisher zuständigen Registergericht an. Das gibt das Verfahren an das Amtsgericht Hamburg ab.
- Mit der Eintragung im Hamburger Handelsregister ist die Verlegung wirksam. Deine Handelsregisternummer ändert sich.
- Gewerbe ab- und anmelden, Finanzamt, IHK, Bank und Versicherungen informieren.
- Impressum, Briefpapier, Rechnungsvorlagen und Profile auf die neue Adresse und Registernummer umstellen.
Einzelunternehmen und Freiberufler
- Gewerbe in der alten Gemeinde abmelden
- In Hamburg neu anmelden
- Finanzamt informieren, die Steuernummer ändert sich
- Kein Gewerbe, also keine Ummeldung beim Gewerbeamt
- Altes und neues Finanzamt informieren
- Impressum und Rechnungen anpassen
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bleibt bei einem Umzug gleich, die Steuernummer kann sich ändern.
Sitz verlegen, ohne gleich ein Büro zu mieten
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Häufige Fragen
Was kostet eine Sitzverlegung?
Notar- und Registergebühren hängen vom Einzelfall ab. Frag vorab beim Notar nach einem Kostenvoranschlag.
Ist ein Umzug innerhalb Hamburgs auch eine Sitzverlegung?
Nein. Bleibt der Ort gleich, änderst Du nur die Geschäftsanschrift. Auch das muss zum Handelsregister angemeldet werden.
Muss ich Kunden informieren?
Es gibt keine Pflicht für ein Rundschreiben, aber Impressum, Rechnungen und Verträge müssen die neue Anschrift zeigen.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Sitzverlegung ist Dein Notar der richtige Ansprechpartner.