Ladungsfähige Anschrift: was zählt und was nicht
Eine ladungsfähige Anschrift ist eine echte Adresse, an der Dir Post, Behördenschreiben und Gerichtsunterlagen zugestellt werden können. Ein Postfach reicht dafür nicht. Im Impressum verlangt § 5 DDG die Anschrift, unter der Du niedergelassen bist.
Was eine ladungsfähige Anschrift ausmacht
- Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort, keine Postfachnummer.
- Zustellungen müssen dort tatsächlich ankommen und angenommen werden.
- Kunden, Behörden und Geschäftspartner müssen Dich darüber erreichen können.
Was geht, was nicht
- Deine Geschäftsräume
- Deine Wohnadresse
- Angemietete Räume, die tatsächlich betrieben werden
- Postfach
- Adresse, an der niemand Post annimmt
- Reine Briefkastenadresse ohne echte Räume
Wichtig: Reine Briefkastenadressen werden nicht immer anerkannt. Entscheidend ist, dass es echte Räume gibt und Post dort zuverlässig angenommen wird.
Wie das beim Gründer Hub aussieht
Unsere Geschäftsadresse liegt an der Stresemannstraße 84–86 in 22769 Hamburg. Dort gibt es echte Räume mit Coworking-Plätzen und Büros, einen Briefkasten mit Deinem Firmennamen und eine Klingel. Wir nehmen Deine Post an und leiten sie einmal pro Woche weiter. Preis: 59 € im Monat zzgl. MwSt.
Häufige Fragen
Darf ich ein Postfach ins Impressum schreiben?
Nein. Ein Postfach ist keine Niederlassung und dort ist niemand anzutreffen.
Ist c/o-Adresse erlaubt?
Das hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, ob Zustellungen dort sicher ankommen und angenommen werden. Lass Dich im Zweifel beraten.
Was passiert, wenn meine Anschrift nicht ladungsfähig ist?
Ein fehlerhaftes Impressum kann abgemahnt werden. Außerdem verpasst Du im schlimmsten Fall wichtige Zustellungen.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.